Ausbildung

Berufs-Infos

Bäcker (m/w/d) | Fachverkäufer Bäckerei (m/w/d)
www.back-dir-deine-zukunft.de »

Konditor (m/w/d) | Fachverkäufer Konditorei (m/w/d)
www.konditoren.de/ausbildung/start.html »

Allgemeine Infos

Lehrvertrag online - schnell und bequem

Der Online-Lehrvertrag unterstützt Sie dabei, Lehrverträge schneller und bequemer auszufertigen.

Wie? Sie füllen die Felder zu den Betriebs- und Lehrlingsdaten sowie zur Berufsbezeichnung aus. Vergütung, Urlaub, wöchentliche Ausbildungszeit usw. werden automatisch auf der Übersicht „Vergütung/Urlaub“ nach den derzeit bekannten Informationen voreingestellt. Sie können diese Voreinstellungen natürlich individuell anpassen.

Anschließend drucken Sie den Lehrvertrag aus. Sie ergänzen die einzelnen Vertrags- ausfertigungen und den Antrag auf Eintragung um die Unterschriften. Dann scannen sie die unterschriebenen Dokumente ein und senden sie nebst evtl. beizufügender Anlagen digital an die Ausbildungsabteilungen der Kreishandwerkerschaft in Beckum (lehrvertrag-beckum@kh-st-waf.de) oder Rheine (lehrvertrag-rheine@kh-st-waf.de).

Die von Ihnen erfassten Daten werden an die Handwerkskammer Münster übermittelt, so dass die Eintragung des zugesandten Berufsausbildungsvertrages zügig erfolgen kann.

Hier geht es zum Online-Lehrvertrag der Handwerkskammer Münster.

Bitte beachten!Wenn Vereinbarungen auf Grundlage eines Branchen-Ausbildungstarifvertrages, z. B. die Ausbildungsvergütungen, gelten sollen, muss die Anwendung dieses Tarifvertrages  ausdrücklich im Berufsausbildungsvertrag unter "Sonstige Vereinbarungen" mit vereinbart werden.

Antrag Verlängerung/Verkürzung

Die Handwerkskammer Münster kann auf Antrag des Lehrlings die Ausbildungszeit verlängern. Dies ist im Ausnahmefall möglich, wenn die Verlängerung für das Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist. Gründe können mangelhafte Leistungen in Theorie und Praxis, längere Fehlzeiten (z. B. durch Krankheit) und Nichtbestehen der Gesellenprüfung sein.

Die Handwerkskammer hat auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass der Lehrling das Ausbildungsziel in der gekürzten Form erreicht.

Verkürzungsgründe vor Beginn der Ausbildung um bis zu 12 Monate

  • nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • bei Nachweis der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife
  • bei einem mindestens 21 Jahre alten Antragsteller
  • bei einem von zuständigen Stellen anerkannten Praktikum

Verkürzungsgründe vor Beginn der Ausbildung um bis zu 6 Monate

  • bei Nachweis der Fachoberschulreife

Eine vor Beginn der Ausbildung vereinbarte Lehrzeitverkürzung kann direkt im Lehrvertrag berücksichtigt werden. Beim Nachweis überdurchschnittlicher Leistungen kann der Gesellenprüfungsausschuss der Innung auch eine Zulassung zur Gesellenprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit aussprechen.

Bei einer Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit müssen die Beteiligten (Ausbildungsbetrieb, Berufsschule) vorher gehört werden. Während der Ausbildung ist eine Verkürzung aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen möglich. Das bedeutet einen Notendurchschnitt von mindestens 2,49 im berufsbezogenen Bereich auf dem letzten Berufsschulzeugnis. Die praktischen Leistungen müssen vom Betrieb mit "gut" beurteilt werden.

Antrag auf Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit

Überbetriebliche Lehrgangsunterweisung (ÜLU)

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist fester und verbindlicher Bestandteil der handwerklichen Berufsausbildung und findet in den BildungsCentern der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf, bei der Handwerkskammer oder in den Einrichtungen der Fachverbände statt.

Die Auszubildenden erhalten über die Ausbildungsbetrieb von der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf die Einladung zur ÜLU mit detaillierten Informationen.

Folgende ÜLU-Lehrgänge werden für das Bäcker- und Konditorenhandwerk verbindlich durchgeführt. (Der Lehrgangsort ist in Klammern vermerkt.)
Die gültigen Unterweisungspläne sind auf der Seite des HPI abrufbar.

Bäcker (m/w/d)  G-BAE1, BAE1, BAE3 (Bäckerfachschule Olpe)

Fachverkäufer Bäckerei (m/w/d): G-VBA, VBA1, VBA3 (Bäckerfachschule Olpe)


Konditor (m/w/d): KKOND2 (Fach- und Meisterschule für das Konditorenhandwerk)

Fachverkäufer Konditorei (m/w/d): V/KO1, V/KO2 (Fach- und Meisterschule für das Konditorenhandwerk)

Ausbildungsvergütung im Bäcker- und Konditorenhandwerk

Die Ausbildungsvergütung für das Bäckerhandwerk ab 01.08.2023 beträgt
im 1. Ausbildungsjahr     860 Euro
im 2. Ausbildungsjahr     945 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 1.085 Euro

Die Regelung zur Inflationsausgleichprämie entnehmen Sie bitte dem Tarifvertrag.

Die Ausbildungsvergütung für das Bäckerhandwerk ab 01.01.2025 beträgt
im 1. Ausbildungsjahr     930 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 1.015 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 1.155 Euro
 

Die Ausbildungsvergütung für das Bäckerhandwerk ab 01.03.2025 beträgt
im 1. Ausbildungsjahr 1.020 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 1.090 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 1.230 Euro


Die Ausbildungsvergütung für das Bäckerhandwerk ab 01.03.2026 beträgt
im 1. Ausbildungsjahr 1.070 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 1.140 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 1.280 Euro

Zusätzlich erhält jeder Auszubildende die Möglichkeit, die Vergütung in Höhe der Kosten des monatlichen ÖPNV-Tickets umzuwandeln.

Der bisherige verbindliche Anspruch auf den Mobilitätszuschuss gemäß § 5 des bisherigen Tarifvertrages entfällt. Stattdessen erhalten die Auszubildenden das Wahlrecht, einen Zuschuss zu Fahrten zum Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule und/oder ÜLU bzw. ÜBA zu erhalten; sofern Auszubildende sich dafür entscheiden, von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen, wird der für den Zuschuss anfallende Betrag von der Höhe der Ausbildungsvergütung abgezogen.

 

Die Ausbildungsvergütung für das Konditorenhandwerk ab 01.03.2023 beträgt
(Tarifempfehlung)
im 1. Ausbildungsjahr 650,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 750,00 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 870,00 Euro

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